Freundeskreis Tsunami-Waisen KIBOU e.V.

„Neue Hoffnung für Tsunami-Waisenkinder in Japan“

1567 Waisenkinder, davon 240 Vollwaisen sind durch die Tsunami- Katastrophe in der Region Tohoku teilweise bei Verwandten, teilweise in Kinderheimen untergebracht.

Bei den Verwandten sitzt der Schock des Verlustes ebenfalls noch tief, einige wohnen selber noch in den Notunterkünften, eine kinderpsychotherapeutische Betreuung zur Verarbeitung des Traumas geschweige denn ein „normales“ fröhliches Kinderleben ist für die Waisen auf diese Art nicht gewährleistet.

Am 11.07.2012 wurde der Verein Kibou (japanisch „Hoffnung“) in Berlin als eingetragener Verein gegründet.

Erstes Ziel war es, den Bau eines Kinderdorfs in der Region Tohoku zu unterstützen, in dem die Waisenkinder mit ihren Geschwistern und/oder mit anderen Kindern (dem Prinzip der SOS-Kinderdörfer entsprechend) in Kleingruppen einer „Leihmutter“ zugeteilt wurden. Auf diese Weise sollten sie wieder familienähnliches Zusammenleben und konzentrierte Zuwendung erfahren.

Hiroko Kashiwagi, selber Mezzosopranistin und langjährig Ensemble-Mitglied der Deutschen Oper am Rhein Düsseldorf -Duisburg, verfolgte mit der Gründung des Vereins das Ziel, die Unterstützung der japanischen Tsunami-Waisenkinder mit der Förderung internationaler, musikalischer Talante durch Veranstaltungen von klassischen Benefizkonzerten zu verbinden.

Im Dezember 2014 konnte das Kinderdorf Tohoku schliesslich eröffnet werden. Der Freundeskreis-KIBOU widmet sich von nun an weiterhin mit vollem Engagement dem Aufbau dieses Dorfes und der Weiterentwicklung der Infrastruktur.

Unser Vereinsvorstand Hiroko Kashiwagi wurde während ihres Besuchs in der vom Erdbeben und Tsunami zerstörten Region in Japan vor allem auf die Problematik der Waisenkinder aufmerksam gemacht, die der Tsunami am 11.März 2011 verursachte.

KIBOU-FlyerVerein.pdf

Auszug aus der Vereinssatzung

Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur sowie der
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Organisation und
Durchführung von vorwiegend klassischen Konzerten unter Hinzuziehung vor allem junger Künstler als Hilfspersonen im Sinne von § 57 Satz 2 der Abgabenordnung verwirklicht.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Hiroko Kashiwagi, Vereinsvorstand
Berlin, den 11. Juli 2012


Bilder mit freundlicher Genehmigung von: © KAHOKU SHINPO PUBLISHING CO